WIRTSCHAFTSRECHT
Verdienstgrenzen bei Mini- und Midijobs
Die Verdienstgrenze für Arbeitnehmer mit einer geringfügigen Beschäftigung soll auf 450 €, die für Beschäftigte in der Gleitzone auf 850 € angehoben werden. Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Als weitere Maßnahme ist eine verpflichtende Absicherung der Beschäftigten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen. Arbeitnehmer sollen sich allerdings auf Antrag hiervon befreien können. Hinweis: Das „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ soll zum 1. 1. 2013 in Kraft treten. Auch wenn es noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss, ist mit wesentlichen Veränderungen nach derzeitigem Stand nicht zu rechnen – zumal der Bundesrat nicht zustimmen muss. Denkbar ist allerdings, dass wegen praktischer Schwierigkeiten – etwa wegen zu geringer „Vorlaufzeit” – eine spätere Inkraftsetzung erfolgt.
Quelle: NWB 06/2012 vom 30.11.2012